(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit abweichende Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. vereinbart worden sind – ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte – auch für zukünftige – zwischen dem „Verwender“ (impactWunder Strategieberatung GmbH) und dem „Vertragspartner“, die die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zum Gegenstand haben.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Verwender diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Alle Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verwender innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens des Verwenders maßgeblich, sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.
(1) Die Tätigkeit des Verwenders besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Vertragspartners als Dienstleistung. Ein Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Inhalt und Umfang des Vertrages ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung des Verwenders.
(3) Die Leistung des Verwenders erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte, verbindliche Leistungszeit ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Verwender sämtliche Informationen, Daten und Zahlen zur Verfügung zu stellen, die der Verwender für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages benötigt.
(2) Bei der Erfüllung des Vertrages legt der Verwender die ihm mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Verwender nicht verpflichtet.
(3) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Präsentationen, Vorschläge und ähnliche Materialien oder Arbeitsergebnisses des Verwenders, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werden, stehen im geistigen Eigentum des Verwenders und gelten als seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die der Vertragspartner nach Ziffer 9 vertraulich zu behandeln hat. Eine Weitergabe an Personen, die nicht zum Unternehmen des Vertragspartners gehören, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verwenders erfolgen.
Der Verwender ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Verwender ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte in seinem Auftrag erfüllen zu lassen. Der Vertragspartner nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Verwenders an.
(1) Die Leistungen des Verwenders werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas Anderes vereinbart ist – nach den jeweils vereinbarten Tagessätzen (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer), und zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. in der vereinbarten, anderenfalls in der üblichen Höhe, berechnet und vergütet.
(2) Bei einer Kündigung durch den Vertragspartner vor Vertragsbeendigung hat der Vertragspartner die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen zu zahlen.
(3) Die Vergütung ist nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Während des Verzuges hat der Vertragspartner Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten, ebenso die Möglichkeit, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die vom Verwender nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. 2
(6) Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, in Fällen – der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, – der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, – der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft – der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder – der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Vertragspartners beträgt 1 Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(1) Verwender und Vertragspartner sind verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils, die ihnen in Durchführung oder bei Gelegenheit des Vertrages als solche anvertraut oder anderweitig bekannt geworden sind, während und nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für den Inhalt des Vertrages selbst.
(2) Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(1) Die Geschäftsräume des Verwenders in Hamburg sind für beide Teile Erfüllungsort.
(2) Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit Verträgen zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Hamburg, Deutschland.
(3) Die Beziehungen zwischen dem Verwender und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Mündliche Nebenabreden zwischen Vertragspartner und Verwender sind nicht rechtsverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.